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HTC Tourismusconsulting - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

a. Die allgemeinen Geschäftsbedingen (infolge AGB) gelten für alle Verträge die von und im Namen der Firma HTC Tourismusconsulting (infolge Auftragnehmer) erbracht bzw. erstellt werden. Subsidiär gelten die ABG der WKO in der derzeit gültigen Fassung.

 

b. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.

 

c. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

 

d. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

e.    Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Durchführung von Leistungen

a. Die Auftragserteilung an den Auftragnehmer kann mündlich aber auch schriftlich erfolgen. Wurde HTC Tourismusconsulting mündlich beauftragt, wird in Folge ein Bestätigungsschreiben verfasst, das den Umfang der Leistungserbringung regelt. Nachträgliche Änderungen können auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Das Bestätigungsschreiben wird dann entsprechend abgeändert und dem Kunden ausgehändigt.

 

b. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

 

c. Der Auftragnehmer ist stets bemüht den Wissensstand höchst aktuell zu halten und die laufende Erfahrung mit in die Leistungserbringung einfließen zu lassen. Dem Anspruch auf absolute Vollständigkeit und unbeschränktem Wissen kann jedoch nicht entsprochen werden. Die Leistungserbringung erfolgt nach besten Wissen und Gewissen und wird auf Basis der zur Verfügung stehenden Mittel erbracht.

 

d.  Die Leistungen des Auftragnehmers dienen als Grundlage für Entscheidungen, die jedoch ausschließlich dem Kunden obliegen. So sind die Leistungen des Auftragnehmers lediglich als Handlungsempfehlungen zu betrachten, für deren Umsetzung aber keinerlei Verantwortung übernommen werden kann. Keinesfalls kann durch unrechtmäßige Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Eigentum des Auftragnehmers eine Haftung gegenüber Dritten entstehen.

 

e. Die für den Kunden erbrachte Leistung ist Eigentum von HTC Tourismusconsulting und darf in jeglicher Form auch für die Leistungserbringung anderer Kunden verwendet werden.

 

f. Kommunizierte Termine der Fertigstellung sind nicht bindend, sofern nichts anderes vertraglich festgehalten wurde.

 

g. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle notwendigen Unterlagen, Fakten und Erkenntnisse die zur Auftragserfüllung notwendig sind, zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

 

h. Verzögerungen, die durch eine verspätete Übermittlung der Unterlagen entstehen, führen zur Aufhebung auch vertraglich festgehaltener Abgabetermine.

 

i. Das vom Auftragnehmer vorgelegte Angebot ist für die Dauer von 6 Wochen bindend. Anpassungen in jeglicher Form können 6 Wochen nach Angebotslegung vorgenommen werden.

 

3. Entgelt/Honorar

a. Grundlage für die Errechnung des Entgelts ist der zu erwartende Zeitaufwand für die Erbringung der Leistung. Auch andere Faktoren wie bereits getätigte Vorarbeiten, Wertigkeit des eingesetzten Know-Hows, u.ä nehmen Einfluss auf die Höhe des zu zahlenden Entgelts

 

b. Reisezeiten und Barauslagen sind nicht Bestandteil des Entgelts. Reisezeiten werden zu normalen Tagessätzen, Barauslagen (z. B. Kosten für Parken, Taxi, u.ä.) werden nach dem tatsächlichen Aufwand, verrechnet. Eine im Vertrag festgehaltene Spesen- bzw. Reisepauschale kann gegenteiliges regeln.

 

c. Der Entgeltanspruch bleibt in voller Höhe auch bei Nicht-Fertigstellung der Leistung aufrecht, sofern die Erbringbarkeit der Leistung durch den Auftraggeber behindert wurde bzw. durch sein Verschulden nicht möglich war. Über eine Reduzierung des zu zahlenden Entgeltes und über dessen Höhe entscheidet der Auftragnehmer, wobei die maximale Reduktion des Entgelts mit 40% der Vertragssumme (inklusive Reise- und Spesenpauschale) gedeckelt ist.

 

d. Alle Forderungen des Auftragnehmers, insbesondere Anzahlungen, sind unverzüglich nach Ausstellung der Rechnung ohne Abzüge fällig.

 

e. Der Auftragnehmer ist bei nicht rechtzeitiger Begleichung der von ihm gestellten Rechnung berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe der unternehmerischen Verzugszinsen zu verrechnen. Ab der zweiten Aufforderung zur Zahlung (Mahnung) errechnet sich die offene Forderung zuzüglich € 20,--  Verwaltungskostenaufwand.

 

f. Der Auftragnehmer ist bei Dauerschuldverhältnissen berechtigt, Entgeltanpassungen, nach Ablauf einer Frist von jeweils 6 Monaten des Schuldverhältnisses, vorzunehmen.

 

4.  Datenschutz, Interessenkollision

a. Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle Daten des Auftragsgebers gegenüber Dritten streng geheim zu halten. Die Daten werden lediglich anonymisiert (z. B. für Berechnungen von Mittelwerten für Benchmark-Vergleiche) weiterverarbeitet und kommuniziert. Der Anonymisierungsgrad muss dabei so gewählt sein, dass auch durch bewusst geführte Nachforschungen Dritter, keine Identifizierung des Auftraggebers (bzw. ihres/seines Betriebes) möglich ist.

 

b. Die strenge Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht.

 

c. Der Auftragnehmer darf Daten, Berichte, Ergebnisse und erbrachte Leistungen nur dann offenlegen bzw. weitergeben, wenn der Auftraggeber selbst den Auftragnehmer in schriftlicher Form dazu ermächtigt.

 

d. Dem Auftragnehmer ist es ausdrücklich gestattet, den Auftraggeber bzw. dessen Gesellschaft als Referenz anzuführen.

 

e. Interessen können durch die Beratung, bei unterschiedlicher Betrachtungsweise ähnlicher Betriebe, kollidieren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach bestem Wissen und Gewissen, mögliche Interessenskonflikte aufzuzeigen, darf aber nicht an der Durchführung der Leistungserbringung gehindert werden. Um Interessenskollisionen entgegenzuwirken, verpflichtet sich der Auftragnehmer keinerlei Informationen an die jeweils andere Partei auszuhändigen.

 

5. Elektronische Übermittlung von Daten

a. Die Übermittlung von Daten via E-Mail oder Internet erfolgt ausdrücklich auf Wunsch und Risiko des Auftraggebers.

 

b. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet den Auftraggeber über Risiken der elektronischen Datenübermittlung aufzuklären.

 

c. Für entstandene Schäden durch Viren, die durch die Übermittlung von elektronischen Daten des Auftragnehmers entstanden sind, wird keine Haftung übernommen. Beide Vertragspartner verpflichten sich jedoch, Maßnahmen zum Schutz zu ergreifen, um die Risiken zu minimieren.

 

6. Urheberrechtsbestimmungen

a. Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten erstellten Leistungen/Werken (insbesondere Vergleiche, Berichte, Zeichnungen, Grafiken, Programme, Diagramme, Ergebnissen aus Marktforschungen und Analysen, Benchmarks, Daten, Berechnungen, grafische Aufbereitungen, Organisationspläne, Entwürfe, Leistungsbeschreibungen, Studien, u.ä.) liegen bei HTC Tourismusconsulting. Auch die Herangehensweisen an Problemstellungen sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nicht kopiert und/oder verbreitet werden.
Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Es ist, ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers, nicht gestattet die von HTC Tourismusconsulting erstellten Leistungen zu kopieren, zu vervielfältigen oder in auch abgeänderter Form weiterzugeben. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

 

b. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

7.  Haftung - Schadenersatz/Gewährleistung

a. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur im Falle von Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit.

 

b. Die Gewährleistungsfrist endet 6 Monate nach Überbringung der jeweiligen Teil(leistung(en)). Gewährleistungsansprüche sind gerichtlich geltend zu machen.

 

c. Schadensersatz-, Gewährleistungs-, oder Haftungsansprüche können nur gegenüber Leistungen entstehen, die von HTC Tourismusconsulting erbracht wurden. Wurde die Leistungserstellung oder Teile des Werkes durch Dritte erbracht, erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich einverstanden, die Ansprüche an Dritte abzutreten und den Auftragnehmer schuld- und klaglos zu halten.

 

d. Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

 

e.  Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an der Leistung zu beheben. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hiervon in Kenntnis setzen.
Auch dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

8. Dauer des Vertrages

a. Durch die Verletzung von grundlegenden Vertragsbestandteilen oder durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Konkurses, können die Vertragspartner den Vertrag jederzeit, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen, kündigen.

 

b. Ansonsten endet das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt an dem die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig erbracht wurde.

 

9. Berichterstattung/Berichtspflicht

a. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

 

b. Während der Zeit der Auftragserfüllung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet über den Fortschritt, seiner Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter, Bericht zu erstatten. Werden Auskünfte dennoch erteilt, sind diese als ein Entgegenkommen des Auftragnehmers zu deuten, aus der sich keinesfalls Rechte ableiten lassen.

 

c.  Der Auftragsnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Ausführende Personen sind an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

10.  Schlussbestimmungen

a. Für den Fall eines Konfliktes zwischen dem Auftragsschreiben von HTC Tourismusconsulting, diesen „HTC Tourismusconsulting  Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberater“ der WKO in der aktuellsten Fassung, hat das Auftragsschreiben vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diese wiederum vor den AGB der WKO Vorrang.

 

b. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht des Auftragnehmers.
Durch die Betreibung von 2 Standorten, kann das örtlich und sachlich zuständige Gericht zwischen Neunkirchen bzw. Wiener Neustadt und Innsbruck variieren. Dem Angebots- bzw. Bestätigungsschreiben ist der jeweilige Standort zu entnehmen.

 

c. Keine der Vertragsparteien darf Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten oder sonst darüber verfügen.

 

d. Diese AGB, Verträge jeglicher Art und die „AGB Unternehmensberatung“ der WKO in der aktuellsten Fassung unterliegen österreichischem Recht.